Neue Messordnung ab August 2024

Warum ist eine Änderung überhaupt nötig?

Nach der Pensionierung von Pfarrer Ruhling hat uns Bischof Neymeyr am 9. April 2024 einen Brief geschrieben und darüber informiert, dass die vakant gewordene Priesterstelle nicht mehr besetzt werden kann. Künftig ist nur noch ein einziger aktiver Geistlicher für alle 6 Kirchorte vorgesehen – nämlich Pfarrer Münnemann.

Können die Ruhestandsgeistlichen nicht einfach die anfallenden Aufgaben miterledigen?

Nein. Unsere Seelsorger im Ruhestand haben wie jeder andere auch ein Recht auf „Ruhe“ im Alter. Oft genug sind sie schon Nothelfer bei Engpässen aller Art – nicht aus Pflicht, sondern aus Großherzigkeit. Dafür dürfen wir dankbar sein. Wir wollen diese Gutmütigkeit aber nicht ausnutzen und in unseren Erwartungen unmäßig sein. Deshalb muss eine Gottesdienstordnung grundsätzlich auch allein mit dem aktiven Personal funktionieren.

Auf welche Messordnung ab August haben sich Pfarreirat und Pfarrer also verständigt?

Mo:    8.00 (Hau/ jede 2. Woche Laudes) + 9.00 (Deu) 

Di:     8.00 (Ndo) + 18.00 (Ber/ jede 2. Woche Vesper)

Mi:     18.00 (Vol/ Vesper, wenn an dem Tag in Hau Seniorengottesdienst sein sollte)

Do:    8.30 (Klb/ jede 2. Woche Laudes) + 18.00 (Ndo)

Fr:     9.00 (Ber)  + 18.00 (Deu/ jede 2. Woche Vesper)

Sa:    17.15 (Vol) + 18.30 (Klb)

So:    8.30 (Hau/ jede dritte Woche WGF) + 8.30 (Deu/ jede 3. Woche WGF)

10.00 (Ndo immer Hochamt) + 10.00 (Ber/ jede 3. Woche WGF)

Die Gottesdienstzeiten wechseln auf vielfachen Wunsch halbjährlich zwischen Hau/Klb/Ber/Deu: 1. Advent bis Ostern sowie Ostern bis 1. Advent.

Welche Zeiten werden dann ab 1. Advent 2024 gelten?

Sa, 17.15 – Vol; Sa, 18.30 – Hau

So, 08.30 – Deu, Ber; So, 10.00 – Ndo, Klb

Gibt es noch andere Änderungen mit Blick auf private Feierlichkeiten?

Ja. Das Recht der Kirche verbietet es einem Priester an einem Tag beliebig viele Hl. Messen zu feiern. Wenn nicht eine seelsorgliche Notlage etwas anderes nahelegt, soll es an einem Werktag nur eine Hl. Messe sein. Andachten bzw. Wortgottesfeiern sind aber zusätzlich möglich.

D.h. dass Sondergottesdienste wie Trauungen, Ehejubiläen oder Beerdigungen künftig nur dann als Hl. Messe gefeiert werden können, wenn an dem gewünschten Tag ohnehin eine Hl. Messe in dem betreffenden Kirchort angesetzt gewesen wäre. Andernfalls steht für solche Sondergottesdienste allein die Form einer Wortgottesfeier (WGF) zur Verfügung, die ebenso feierlich und würdig ist.

Wie werden künftig die großen Prozessionen gehandhabt?

Jeder Kirchort hat künftig eine Prozession mit Allerheiligstem und Stationsaltären im Dorf: Bernterode – Kreuzauffindung, Deuna – Patronat St. Peter & Paul, Hausen – Kreuzerhöhung, Kleinbartloff – Patronat Mariä Himmelfahrt, Niederorschel – Fronleichnam (die Prozession zu Mariä Geburt entfällt), Vollenborn – Dreifaltigkeitssonntag.

Bleiben diese Änderungen jetzt für immer in Kraft?

Nicht unbedingt. Sollte das priesterliche Personal einmal wieder aufgestockt werden, kann die Zahl der Angebote freilich wieder erweitert werden. Andererseits gilt es auch für die angebotenen Laudes, Vespern und Wortgottesfeiern: Werden sie von den Gläubigen nicht besucht, so entfallen sie mittelfristig ersatzlos. Die kommenden Monate werden uns hier als Testphase dienen.